Am 14. 9. haben wir das erste (kleine) Baufahrzeug auf unserem Grundstück gesichtet. Der Rohbauer hat mit der Unterfangung begonnen, um das angrenzende Gebäude auf einer kleinen Fläche, die in der Nähe von unserem Haus sein wird abzustützen und abzusichern.
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Samstag, 16. September 2017
Mittwoch, 13. September 2017
Beweissicherung Nachbarbebauung und warten auf den Baubeginn
Ein Teil der Bebauung beim Nachbarn endet direkt an unserem Grundstück. Deshalb haben wir hier von der Baufirma den Auftrag bekommen eine Beweissicherung mit mehreren Bildern zu machen. Um für beide Seiten sicherzustellen, dass durch den Bau keine Beschädigungen entstehen. Das habe ich am 11. September gemacht und noch einige weitere Bilder.
Ein kleiner Bereich der Nachbarbebauung muss von uns mit einer Unterfangung abgestützt werden. Das haben wir leider erst erfahren, nachdem schon festgelegt wurde, wo im Grundstück unser Haus stehen soll. Der Nachbar musste dafür unterschreiben und ist damit einverstanden. Es dient der Absicherung vor einem wegrutschen und bedeutet für uns natürlich Zusatzkosten.
Mit der Unterfangung hätte eigentlich schon am 12. 9. begonnen werden sollen. Da dem Rohbauer ein Kran ausgefallen ist, müssten wir noch bis Ende der Woche oder bis zur nächsten Woche warten, bis es damit los geht. Wichtig ist, dass die Unterfangung vor Baubeginn fertig gestellt ist.
Für unsere Rohbauarbeiten ist die Firma Hofmann&Sohn zuständig. Mit der Firma hatten wir bisher immer einen sehr netten Kontakt und haben immer kompetente Antworten bekommen.
Die letzte Auskunft für unseren Baubeginn für unser Haus von der Firma Noriplana war KW 40, eventuell 41.
Wir hoffen also, dass es tatsächlich bald los geht.
Montag, 13. Februar 2017
Unser Grundstück
Unser Grundstück haben wir mit viel Glück im Nürnberger Land gefunden! Ganz in der Nähe von unserem aktuellen Wohnort. Es ist eine Spielstraße und für uns optimal gelegen. Das Grundstück wird noch geteilt. Nachdem wir die Vermessung schon im Oktober 2016 beantragt haben, ist es jetzt wohl im März endlich soweit. Zuständig für uns ist das Vermessungsamt in Hersbruck.
Das Grundstück wird von der Form her ein Hammergrundstück. Wir bekommen also eine recht lange und etwa fünf Meter breite Zufahrt und den hinteren Teil von dem Grundstück.
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